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Landesverband Niedersachen-Bremen der DFG-VK

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Kriegsdienste verweigern-ein wichtiger Beitrag gegen Krieg und Kriegsvorbereitung!

Alle Bürger*innen (*) der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Es gibt eine Menge zu sagen zur Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes und zur Verweigerung aller Kriegsdienste.

Deshalb basteln wir hier an einer „extra“ Seite nur zur Kriegsdienstverweigerung. Bis alles steht, findet ihr wie bisher die Informationen unter DFG-VK aktiv auf https://nds-hb.dfg-vk.de/aktiv/kriegsdienste-verweigern/

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