Alle Bürger*innen (*) der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Es gibt eine Menge zu sagen zur Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes und zur Verweigerung aller Kriegsdienste.
Deshalb basteln wir hier an einer „extra“ Seite nur zur Kriegsdienstverweigerung. Bis alles steht, findet ihr wie bisher die Informationen unter DFG-VK aktiv auf https://nds-hb.dfg-vk.de/aktiv/kriegsdienste-verweigern/