Verfahren & Beratung nach Artikel 4,3 GG
Soldat unter 18 Jahren? Never!
KDV ist ein Menschen-recht!
Beratung für KDV’er anderer Länder
Kein Militär in Schulen!
Nein zu Zwangs-Diensten!
Alle Bürger*innen (*) der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
KDV – BERATUNG
Weil immer mehr Leute Beratung brauchen, „bauen“ wir unsere Beratung aus. Hier findet ihr die aktuellen Email-Adressen und Beratungstermine vor Ort
- kdv-braunschweig@dfg-vk.de
- & im Friedenszentrum Braunschweig, Hochstraße 18 in Braunschweig, Offener Termin zu allen Fragen zur KDV: Am 1. Donnerstag im Monat von 18:00 bis 19:30
- kdv-bremen@dfg-vk.de
- & in der Stadtbibliothek Bremen-Vegesack, Aumunder Heerweg 87, 28757 Bremen am 3. Montag im Monat 17 – 19Uhr
- Bremen-City, Beratung vor Ort in Vorbereitung und auf Absprache
- kdv-hannover@dfg-vk.de
- & im Freizeitheim Vahrenwald Hannover, direkt an der U-Bahn H, Jeden 1. Dienstag im Monat 17:00 bis 20:00 Uhr, Raum 7
- kdv-landkreisharburg@dfg-vk.de
- auf Anfrage
- kdv-lueneburg@dfg-vk.de
- auf Anfrage
- Oldenburg
- im Rahmen von „Antimilitaristisches Projekt Oldenburg (APO)“ https://apoldenburg.de/ jeden 1. Montag im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr im Alhambra (Infoladen Roter Strumpf) Hermannstr. 83, 26135 Oldenburg oder Mail: apo@apoldenburg.de
- kdv-wendland@dfg-vk.de
- auf Anfrage
Noch keine Stadt in eurer Nähe dabei? Dann wendet euch an kdv-nds-hb@dfg-vk.de
KDV und DFG-VK aktuell in den Medien https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-kriegsdienst-verweigern-beratung-100.html
Am 15. Mai 2025, dem INTERNATIONALEN TAG DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG startete die Social Media – Initiative für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Europa und am 16. Mai 2026 demonstrieren wir in Bremen (und anderwo) für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung! Hier und überall!

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Mehrere Organisationen weltweit planen Initiativen, um dieses Menschenrecht zu unterstützen und sich mit denjenigen zu solidarisieren, die das Töten und den Einsatz in Kriegen verweigern und deshalb verfolgt, kriminalisiert und inhaftiert werden.
Die unterzeichnenden Organisationen, die auch auf europäischer Ebene aktiv sind, richten heute einen Appell insbesondere an die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu schützen und vollständig umzusetzen, welches in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) als Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit enthalten ist.
Dieses Recht ist auch in mehreren anderen internationalen und regionalen Menschenrechtschartas verankert. Auf europäischer Ebene ist unter anderem Folgendes zu nennen:
- Art. 9 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK);
- Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
- Empfehlung No. R (87) 8 des Ministerkomitee des Europarates;
- Empfehlung 1518 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates;
- De Gucht Resolution des Europäischen Parlaments3;
- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Teil des Artikels 9 der EMRK geschützt ist.
Wir fordern Europa auf, dieses Menschenrecht in vollem Umfang umzusetzen und diejenigen zu schützen, die den Militärdienst in ihren eigenen Ländern verweigern und aufgrund von Verfolgung Schutz in europäischen Ländern suchen.
Am 16. Februar 2023 forderte das EU-Parlament in der Entschließung „Ein Jahr nach dem Beginn von Russlands Invasion in und Angriffskrieg gegen die Ukraine“, dass die Mitgliedstaaten Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die aus Belarus, Russland und der besetzten Ukraine fliehen, Schutz gewähren. Dies ist jedoch in den meisten Mitgliedstaaten nicht gewährleistet.
Europa hat die Grausamkeiten des Krieges erlebt und sollte klar Stellung beziehen, um diejenigen zu schützen, die Krieg ablehnen und sich unermüdlich für den Frieden einsetzen, um jeden Krieg zu beenden.
Wir erinnern auch an die weiter laufende #ObjectWarCampaign die sich für den Schutz all derjenigen einsetzt, die sich einer Beteiligung am Krieg verweigern – insbesondere in Russland, Belarus und Ukraine und an die weltweite Initiative #RefuseWar um wo auch immer gemeinsam für Frieden einzutreten und den Krieg zu verweigern.
Anlässlich des diesjährigen Internationalen Tages am 15. Mai starten wir eine auf Europa ausgerichtete Social-Media-Initiative, um über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu informieren und zu sensibilisieren.
Wir haben Beiträge und Bildmaterial mit Zeugnissen von Kriegsdienstverweiger*innen aus verschiedenen Ländern wie Israel, Russland, Türkei … vorbereitet. [Social Media sind hier erhältlich].
Wir laden alle Menschen und Gruppen ein, sich zu beteiligen und sich für das Recht einzusetzen, das Töten zu verweigern!
14. Mai 2025 (In alphabetischer Reihenfolge)
- Connection e.V. – https://www.connection-ev.org/
- European Bureau for Conscientious Objection – https://www.ebco-beoc.org/
- Pax Christi International – https://www.paxchristi.net/international/eng/index.php
- Quaker Council for European Affairs – https://www.qcea.org/
- Un ponte per – https://unponteper.org/
- War Resisters International – https://wri-irg.org/en
Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. ist Mitglied der War Resisters International
DAS KDV – VERFAHREN
Nach dem „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ werden junge Menschen mit einem Geburtsdatum ab dem 1.1.2008 für die Bundeswehr erfasst. Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen und dabei auch eine Erklärung „zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienstleistung“ abgeben, Personen anderen Geschlechts sind noch nicht zum Ausfüllen verpflichtet, werden aber geworben. Über den Umgang mit den Fragen und die Möglichkeit des persönlichen Protests informiert https://kdv.dfg-vk.de/bereitschaftserklarung/ ! Jede*r sollte sich überlegen, wie man Fragen beantwortet, wenn man sich nicht bei der Bundeswehr bewerben will. Gegen Männer, die auch die zweite (dann offiziell zugestellte) Aufforderung ignorieren oder nachweisbar falsche Angaben machen, kann u.a. ein Bußgeld fällig werden. Die Informationen der Bundeswehr findest Du unter: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen#section-6053472
Zur Aktualisierung kann die Bundeswehr die Daten erneut bis zum Ende des Jahres abrufen, in dem man 60 Jahre alt wird. Ab 1.7. 2027 sollen dann alle Männer ab Jahrgang 2008 gemustert werden. Auch ältere Jahrgänge (Männer der Jahrgänge 2001 bis 2007) sollen erfasst und “sukzessive gezielt angesprochen und über die Tätigkeit der Streitkräfte informiert werden“ und freiwillig ihre Bereitschaft erklären – ob und wann, ist offen. Derzeit ist keine Wehrpflicht für die seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 nicht erfassten Männer der Jahrgänge 1993 bis 2007 vorgesehen.
Während seit 2011 die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls Voraussetzung für das „Aufleben“ der Wehrpflicht (und dann auch des Zivildienstes) war, soll nun zusätzlich eine „Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“ angeordnet werden können, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr nicht durch Freiwillige gedeckt werden kann. Zur Auswahl der Menschen, die dann einberufen werden, ist ein „Zufallsverfahren“ vorgesehen, das erst noch gesetzlich ausgestaltet werden muss. Menschen, die (anerkannte )„Freiwilligendienste“ abgeleistet haben, sollen unter Anrechnung des Freiwilligendienstes (oder nicht) zum Grundwehrdienst/Zivildienst herangezogen werden.
Wer (auch bereits früher) in einer Musterung als (militärisch) „nicht wehrdienstfähig“ erklärt und ausgemustert wurde / wird, ist nicht wehrpflichtig. Dann gibt es – weil das ‚Rechtsschutzbedürfnis‘ fehlt – auch kein Verfahren und keine Anerkennung als KDV’er. Wird der Antrag nicht zurückgezogen, wird er durch das zuständige Bundesamt wegen „Unzulässigkeit“ abgelehnt. Frauen sind (noch) nicht wehrdienstpflichtig und können deshalb nur verweigern, wenn sie (freiwillig) Soldatin waren / sind.
Der KDV-Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag gestellt werden, in Ausnahmefällen zur Ableistung eines vorgezogenen Zivildienstes frühestens 6 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Die kursierende KI-Information, „alte“ Anerkennungen als KDV’er wären durch die Aussetzung der Wehrpflicht (möglicherweise) ungültig, ist falsch! Wichtig ist, dass man die Unterlagen aufbewahrt. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) kann man Ersatz für einen verlorenen Anerkennungsbescheid anfordern.
Die Verweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz ist eine bedeutsame persönliche Erklärung für den Frieden und gegen jeden Krieg! Wir sind überzeugt, dass darüber hinaus der Protest gegen Wehrpflicht, Aufrüstung und Kriegsvorbereitung nötig und friedensentscheidend ist. Informationen zu aktuellen Entwicklungen und zur politischen Einschätzung DFG-VK findest Du auf unseren Websites, z. B. unter https://kdv.dfg-vk.de/ .
Hier die wichtigsten Verfahrensinformationen
Der Antrag auf Anerkennung der Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, ist an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Wehrersatzbehörde, Militärringstr. 1000, 50737 Köln zu richten.
Der Antrag „muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darstellung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen.“ Wenn vorhanden, soll der Antrag die Personenkennziffer der Bundeswehr enthalten. Es gibt Anzeichen, dass für die Bearbeitung eine Kopie des Personalausweises angefordert wird.
Der Antrag wird dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten (BAFzA) erst zugeleitet, wenn der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei Soldaten wird eine Stellungnahme der Bundeswehr beigefügt. Ausnahme: Bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, kann die Zuleitung des Antrags ohne vorherige Musterung erfolgen. Offenbar wird aktuell auch so verfahren.
Das BAFzA entscheidet über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Die Informationen des BAFzA kannst Du unter https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung abrufen.
Es war bisher möglich, Begründung und Lebenslauf nach Weiterleitung des Antrages an das BAFzA nachzureichen. Dies ist offenbar nicht mehr vorgesehen. Beigefügt werden können Stellungnahmen oder Angaben über Personen, die Auskunft über den / die Antragsteller*in geben können. Wenn Du Reservist*in bist, musst Du deutlich darstellen, wie die Gewissensänderung entstanden ist und warum, da Du während Deiner Zeit als Soldat (und bis zur Antragstellung) bereit warst, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten (oder es ausgehalten hast).
Das gilt umso mehr für aktive Soldat*innen, bei denen eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer*in auch finanzielle Auswirkungen hat. (Rückforderungen von Ausbildungs- und Studienkosten, Verlust von Leistungen und Förderungen) Wenn das zutrifft, solltest Du deshalb vor der Antragstellung auch einen Fachanwalt aufsuchen und Dich juristisch beraten lassen.
Im KDV-Verfahren unterstützen wir Dich mit Informationen und bei der Herausforderung, die Gründe Deiner KDV zu ordnen und zu Papier zu bringen. Unsere Beratung ist keine Rechtsberatung, Antworten auf spezielle juristische Fragen und Rechtsberatungen sind Juristen vorbehalten.
Im Internet gibt es mehrere Seiten, die behaupten, die Kriegsdienstverweigerung wäre mit einem Antrag und ein paar Sätzen erledigt. Teilweise lassen sich dort „Begründungen“ mit wenigen Klicks erstellen. So läuft die Kriegsdienstverweigerung leider nicht! Du findest hier und in den Anhängen die Informationen für einen KDV-Antrag, der den Anforderungen entspricht.
Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer setzt nach geltendem Recht und ständiger Rechtsprechung eine besondere Gewissensentscheidung und Gewissensnot voraus. Diese Voraussetzungen werden in einem schriftlichen Verfahren bei zuständigen Bundesamt (bei Ablehnung auch im Widerspruchsverfahren abschließend vor dem Verwaltungsgericht mündlich) geprüft. Die Anforderungen entsprechen denen vor der Aussetzung der Wehrpflicht. Das bedeutet:
- In der Begründung muss stehen, wann und wie Du dich mit den Themen (Frieden, Krieg, Kriegsdienst…) auseinandergesetzt hast, welche Einstellungen sich dadurch entwickelt haben und wie daraus die Gewissensentscheidung entstanden ist. Teil der Begründung sind z.B. Ereignisse oder Entwicklungen, die zum Nachdenken oder zu Einsichten geführt haben. Auch Dein damit zusammenhängendes familiäres / soziales / politisches / kirchliches / schulisches oder berufliches Engagement hat dort Platz.
- Die Begründung muss persönlich (nicht abgeschrieben oder von KI, Multiple Choice Tools oder Ghostwritern erzeugt – das wird fallweise geprüft), nachvollziehbar und überzeugend darlegen, wie sich Dein Gewissen entwickelt hat.
- Die Überlegungen müssen grundsätzlich sein und nicht nur mit politischen Meinungen oder Ansichten über einzelne Kriege begründet sein (also nicht nur wegen Russland, wegen Trump, Israel / Palästina oder …).
- Die Gewissensentscheidung muss ethisch / moralisch bindend offengelegt werden (z.B. Das verbietet mein Gewissen … / Das kann ich in keinem Fall vor meinem Gewissen rechtfertigen..). Und es soll nachvollziehbar werden, dass der Zwang, gegen das Gewissen zu verstoßen, für Dich erhebliche seelische Folgen hätte.
Die Begründung ist der zentrale Teil des Antrages, eine Art persönlicher „Aufsatz“. Die Wiedergabe kurzer Beispielsätze aus unserer oder anderen Internetseiten reicht nicht aus! Nimm Dir Zeit für die Begründung! Für fast alle ist sie eine echte Herausforderung. Nachdem du deine Begründung geschrieben hast, kannst du uns deine Unterlagen schicken. Wir schauen sie durch und geben dir Tipps – bitte wende dich an die Kriegsdienstverweigerungs-Berater*innen in deiner Region
Auch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) https://www.eak-online.de/ berät im KDV-Verfahren.
Soldat*in unter 18 Jahren? Never!
Auch 2025 wirbt die Bundeswehr um Minderjährige und bildet sie an der Waffe aus. 2023 waren es fast 2000. Obwohl die Vereinten Nationen und zum Beispiel die Kinderkommission des Bundestages diese Praxis missbilligen, weigert sich das Verteidigungsministerium auf die erst 17-jähri-gen Rekrut*innen zu verzichten.
Damit diese Praxis endet, arbeiten wir mit Kinderrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen in der Kampagne Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr! zusammen. https://unter18nie.de/
Wir kämpfen für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung!
Wie steht es um das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung?
Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben zum Thema „Schutz von Kriegsdienstverweigerern nach der Genfer Flüchtlingskonvention“ (AZ: WD 2 – 3000 – 069/23 vom 16. Oktober 2023 zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zusammengefasst:
„Völkerrechtslehre und -praxis anerkennen im Zusammenhang mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18 Abs. 1 IPbpR und Art. 9 Abs. 1 EMRK) zunehmend auch ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. 14 Gewissensgründe umfassen dabei auch religiöse, politische, moralische und ethische Überzeugungen. Der UNHCR geht davon aus, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewissensfreiheit vorliegt, wenn jemand wider sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen wird. 15 Die Verpflichtung zum Ableisten eines Ersatzdienstes stelle dabei keine Bestrafung dar. Staaten müssten ein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen garantieren und einen alternativen Dienst ermöglichen.“ https://www.bundestag.de/resource/blob/978500/94d56e2977c8654f420ef933f8bf25e9/WD-2-069-23-pdf.pdf
Klar ist damit leider noch nichts. Den gleichermaßen wird dort Recht von Staaten festgestellt, Kriegsdienst zu verlangen, wie darauf verwiesen, dass „der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) (..) die Annahme eines Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das in der EMRK nicht ausdrücklich verankert ist, zunächst ab(lehnte). Eine Änderung der Rechtsprechung erfolgte im Juli 2011 im Fall Bayatyan gegen Armenien, in welchem der Gerichtshof die Kriegsdienstverweigerung dem Schutzbereich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuordnete. Dabei wies der EGMR auf die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der internationalen Praxis hin.16 Nach Auffassung des EGMR stellt die Verpflichtung zu einem Kriegsdienst, welcher den Überzeugungen des Verpflichteten widerspricht, einen Eingriff in dessen Freiheit dar, seinen Überzeugungen entsprechend zu handeln (sog. forum externum). Dieser Eingriff sei allerdings gem. Art. 9 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er gesetzlich vorgesehen ist, ein legitimes Ziel verfolgt und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.“
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, beschränkt auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe, kann und wird so politisch eingeschränkt. Während ab den 1990‘ern eine Reihe von Staaten die Dienstpflicht abschafften oder wie Deutschland aussetzten, setzen viele Länder wieder auf Zwangsrekrutierung. Oder sie diskutieren wie deutsche Politiker die Wiedereinführung der Wehrpflicht und deren Ausdehnung auf Frauen mit oder im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht.
Wir lehnen diese Pläne ab, die im Zusammenhang mit der Forderung, dass Deutschland „kriegstüchtig“ werden soll, statt Frieden Krieg vorbereiten!
Das von von Staaten und internationalen Organisationen anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist schon vom Konzept her nur ein Ausnahmerecht für Menschen, denen Staat und Militär das Recht auf Militärdienstverweigerung zugestehen, verbunden mit Gewissensprüfung und verbunden mit der Strafe, einen Ersatzdienst leisten zu müssen. Das ist weit entfernt von einem Menschenrecht für alle, unabhängig von Gesinnung und Charakter und ohne Strafen für die Wahrnehmung des Rechts.
Wir sind für Frieden und die Rechte auf Leben und Freiheit. Deshalb fordern wir aus friedenspolitischer und menschenrechtlicher Überzeugung das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung.
2004/35. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
E/CN.4/Res/2004/35 Vereinte Nationen – Wirtschafts- und Sozialrat
Die Menschenrechtskommission,
eingedenk dessen, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte anerkannt wird, dass jedermann das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden,
unter Hinweis auf alle ihre früheren Resolutionen zu dieser Frage, insbesondere Resolution 1998/77 vom 22. April 1998, in der die Kommission das Recht eines jeden Menschen anerkannte, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie in der Allgemeinen Bemerkung 22 des Menschenrechtsausschusses niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern,
1. nimmt Kenntnis von der im Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte enthaltenen Zusammenstellung und Analyse der besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Rechts eines jeden Menschen, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern, sowie im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Möglichkeiten des Ersatzdienstes (E/CN.4/2004/55);
2. dankt den Regierungen und den sonstigen Stellen, die Material zu diesem Bericht beigetragen haben;
3. fordert die Staaten auf, soweit noch nicht geschehen, ihre derzeitigen Rechtsvorschriften und Praktiken im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Lichte ihrer Resolution 1998/77 vom 22. April 1998 und unter Berücksichtigung der in dem Bericht enthaltenen Information zu überprüfen;
4. legt den Staaten nahe, zu erwägen, im Rahmen der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit denjenigen, die aus Gewissensgründen die Leistung des Wehrdienstes verweigert haben, in Recht und Praxis Amnestie und die Wiederherstellung ihrer Rechte zu gewähren und für die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen Sorge zu tragen;
5. ersucht das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, unter Heranziehung aller geeigneten Quellen einen analytischen Bericht mit zusätzlichen Informationen über die besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen zu erstellen und diesen Bericht der Kommission auf ihrer zweiundsechzigsten Tagung unter demselben Tagesordnungspunkt vorzulegen.
55. Sitzung, 19. April 2004 [Ohne Abstimmung verabschiedet. Siehe Kap. XI.]
Beratung für KDV’er aus anderen Ländern
KDV’er*innen anderer Länder können uns ebenfalls ansprechen! Wir fordern Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus, Ukraine, Israel und allen anderen Staaten, die das Recht der Kriegsdienstverweigerung missachten oder einschränken.
Es gilt die Menschen zu unterstützen, die sich für ein Nein zum Töten und gegen den Krieg entschieden haben. Russland, Belarus und die Ukraine haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark eingeschränkt. Die Ukraine fordert die Rückkehr Geflüchteter. Auch in Israel wurden die Rechte beschnitten. Männern und Frauen, die den Dienst an der Waffe verweigern, drohen Sanktionen oder strafrechtliche Verfolgung. Mehr dazu unter https://www.connection-ev.org/
Kein Militär in Schulen!
Die Bundesregierung will die Werbung der Bundeswehr in Schulen stärken. Wir sagen: Bildung muss den Menschen und dem Frieden dienen – nicht einem Konzept von Krieg und Zerstörung!
„Im Zug der von der Bundesregierung ausgerufenen militärischen ‚Zeitenwende‘ wird nun eine massive Militarisierung des Bildungssektors eingeläutet“, warnt Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Nach Plänen der Bundesbildungsministerin sollten Jugendoffiziere der Bundeswehr noch häufiger an Schulen kommen und dort für „ein unverkrampftes Verhältnis zur Bundeswehr“ sorgen.
Ziel ist, junge Menschen mit Technik, Sport, Kameradschaft, Abenteuer und beruflichen Chancen zu begeistern und für den Dienst an der Waffe zu werben. Für neue Einheiten und neue Ziele will die Bundeswehr im Zuge der Erhöhung des Militäretats und des 100 Milliarden-Pakets mehr Soldaten.
Jugendoffiziere haben bereits 2022 über 4.300 Vortragsveranstaltungen abgehalten und dabei über 100.000 Schüler*innen erreicht. Gerade Schulbesuche von Soldat*innen seien kritisch, erklärt der Schulze von Glaßer, der bereits mehrere Bücher über Militärwerbung veröffentlicht hat: „Schulen sind dazu verpflichtet Sicherheitspolitik im Unterricht kontrovers darzustellen – Schülerinnen und Schüler dürfen nicht indoktriniert werden.“ Die Leitlinien für die politische Bildung in Deutschland sei der so genannte „Beutelsbacher-Konsens“: „Wenn jemand von der Bundeswehr an Schulen kommt, muss auch eine Gegenposition vertreten sein – im Gegensatz zu den bundesweit 90 hauptamtlichen und 300 nebenamtlichen Jugendoffizieren hat die ‚Friedensbewegung‘ kaum hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die allermeisten Friedensbewegten sind rein ehrenamtlich aktiv“.
Frieden und gewaltfreie Konfliktlösung sind Ziel vieler Schulgesetze – im Gegensatz dazu ist der Auftrag der Bundeswehr, Konflikte durch Anwendung von Gewalt auszutragen. Friedliche und gewaltfreie Konfliktlösung sind nicht im Programm der Jugendoffiziere der Bundeswehr.
Wir fordern die Aufkündigung der Kooperationsabkommen, ein Ende der Bundeswehr-Werbung an Schulen und die Auflösung der Einheit der Jugendoffiziere!
Die Bundeswehr beklagt, nicht von Bremer Schulen eingeladen zu werden, will dies ändern und verweist auf „positive“ Entwicklungen der Besuche in Niedersachsen. Wenn die Bundeswehr in Schulen wirbt, stehen wir (im Rahmen unserer ehrenamtlichen Möglichkeiten) trotz unserer Kritik und Ablehnung für Diskussionen zur Verfügung. nds-hb@dfg-vk.de
Wir sagen NEIN!
- Mehr Möglichkeiten NEIN zu sagen
- Nimm zum Beispiel Stellung gegen eine neue Wehrpflicht oder militärische Dienstpflicht unter https://ohnemich.dfg-vk.de/ oder
- Gestalte online eine eigene Erklärung unter #RefuseWar oder schreibe „Ich verweigere … – Ich setze mich ein für …“. Wie das geht und warum? Das wird erklärt unter www.refusewar.org.
- Du willst für den Frieden aktiv werden? Oder hast Fragen zur Verweigerung, benötigst Beratung oder Unterstützung? Melde Dich! Wir freuen uns! (DFG-VK) Landesverband Niedersachsen – Bremen nds-hb@dfg-vk.de Gruppe Bremen bremen@dfg-vk.de
