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Landesverband Niedersachen-Bremen der DFG-VK

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Nein zu jedem Kriegsdienst!

Die Informationen zum KDV-Verfahren und die Beratungsadressen findet ihr jetzt in der extra „Seite KDV„

Auf dieser Seite findet ihr Informationen über

  • das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung,
  • die Verweigerung aller Kriegsdienste,
  • die KDV „ungedienter“ Frauen und von Personen „anderen Geschlechts“,
  • unser Nein zu allen Zwangsdiensten,
  • die Beratung für KDV’er aus anderen Ländern,
  • den Protest gegen die Anwerbung von Soldaten*innen unter 18 Jahren,
  • Argumente gegen die Werbung der Bundeswehr an Schulen und anderswo ….

Alle Bürger*innen (*) der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

KDV: Ein Menschenrecht!

Weltweit engagieren sich Menschen in Organisationen und Initiativen, um das Menschenrecht der Kriegsdienstverweigerung zu unterstützen und sich mit denjenigen zu solidarisieren, die das Töten und den Einsatz in Kriegen verweigern und deshalb verfolgt, kriminalisiert und inhaftiert werden.

Auch in Europa fordern u.a. die unten stehenden Organisationen die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu schützen und vollständig umzusetzen, welches in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) als Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit enthalten ist.

Dieses Recht ist in weiteren internationalen und regionalen Menschenrechtschartas verankert. Auf europäischer Ebene sind unter anderem Folgendes zu nennen:

  • Art. 9 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK);
  • Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Empfehlung No. R (87) 8 des Ministerkomitee des Europarates;
  • Empfehlung 1518 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates;
  • De Gucht Resolution des Europäischen Parlaments3;
  • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Teil des Artikels 9 der EMRK geschützt ist.

Wir fordern Europa auf, dieses Menschenrecht in vollem Umfang umzusetzen und diejenigen zu schützen, die den Militärdienst in ihren eigenen Ländern verweigern und aufgrund von Verfolgung Schutz in europäischen Ländern suchen.

Am 16. Februar 2023 forderte das EU-Parlament in der Entschließung „Ein Jahr nach dem Beginn von Russlands Invasion in und Angriffskrieg gegen die Ukraine“, dass die Mitgliedstaaten Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die aus Belarus, Russland und der besetzten Ukraine fliehen, Schutz gewähren. Dies ist jedoch in den meisten Mitgliedstaaten nicht gewährleistet.

Europa hat die Grausamkeiten des Krieges erlebt und sollte klar Stellung beziehen, um diejenigen zu schützen, die Krieg ablehnen und sich unermüdlich für den Frieden einsetzen, um jeden Krieg zu beenden.

Wir erinnern auch an die weiter laufende #ObjectWarCampaign die sich für den Schutz all derjenigen einsetzt, die sich einer Beteiligung am Krieg verweigern – insbesondere in Russland, Belarus und Ukraine und an die weltweite Initiative #RefuseWar um wo auch immer gemeinsam für Frieden einzutreten und den Krieg zu verweigern.

Wir laden alle Menschen und Gruppen ein, sich zu beteiligen und sich für das Recht einzusetzen, das Töten zu verweigern!

(aus dem Aufruf vom 14. Mai 2025)

  • Connection e.V. – https://www.connection-ev.org/
  • European Bureau for Conscientious Objection – https://www.ebco-beoc.org/
  • Pax Christi International – https://www.paxchristi.net/international/eng/index.php
  • Quaker Council for European Affairs – https://www.qcea.org/
  • Un ponte per – https://unponteper.org/
  • War Resisters International – https://wri-irg.org/en Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. ist Mitglied der War Resisters International

Beratung für KDV’er aus anderen Ländern

Unsere Tür ist offen für KDV’er*innen aller Länder! Wir fordern Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus, Ukraine, Israel und allen anderen Staaten, die das Recht der Kriegsdienstverweigerung missachten oder einschränken.

Wir unterstützen alle Menschen, die sich für gegen das Töten und gegen den Krieg entschieden haben. Russland, Belarus und die Ukraine haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark einge­schränkt. Die Ukraine fordert die Rückkehr Geflüchteter. Auch in Israel wurden die Rechte beschnitten. Männern und Frauen, die den Dienst an der Waffe verweigern, drohen Sanktionen oder strafrechtliche Verfolgung. Mehr dazu unter https://www.connection-ev.org/

Um KDVer*innen und Deserteur*innen zu unterstützen, braucht es besondere Kenntnisse. Deshalb arbeiten wir mit anderen Organisationen zusammen und vermitteln sichere Kontakte.

Alternativer westfälischer Friedenspreis für Connection e.V.

Connection ist aus der KDV- Arbeit der DFG-VK entstanden und ist national wie international anerkannt. Nach dem Internationaler Bremer Friedenspreis der Stiftung die schwelle im Jahr 2024 erhielt Connection e.V.am 25. September 26 den „Alternativen Westfälischen Friedenspreis“, der in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen wird.

Er ist eine Antwort auf das „Neudeutsch“ der „Wirtschaftlichen Gesellschaft für Westfalen und Lippe“, die ihren Friedenspreis 2026 an die NATO verleiht. (Dazu mehr auf dieser Seite) Hier dokumentieren wir die Laudatio von Dr. Margot Käßmann:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinem Bücherregal in Hannover steht der westfälischer Reiter, eine Skulptur, die jene Friedensreiter symbolisiert, die 1648 unermüdlich Botschaften zwischen Münster und Osnabrück überbrachten, um endlich, endlich nach dreißig Jahren Krieg und fünf Jahren Verhandlungen zum Frieden zu finden. Überreicht wurde sie mir vor etlichen Jahren als hannoversche Landesbischöfin als Gastgeschenk in Osnabrück vom damaligen Oberbürgermeister Boris Pistorius. Osnabrück, Twin-City von Münster mit Blick auf den westfälischen Frieden, Geburtsstadt von Erich-Maria Remarque, jetzt Konversionsstadt – aber in die andere Richtung, weg von der Auto-, hin zur Rüstungsindustrie. So ändern sich die Zeiten…

Zuallererst möchte ich dem Verein danken, der sich schnell und unprätentiös gebildet hat, um einen alternativen Preis auszuloben – Respekt!

Der Verein hat eine Jury von neun Personen ins Leben gerufen, uns Vorschläge für mögliche Preisträgerinnen und Preisträger unterbreitet, aber völlig freie Hand in der Auswahl zugesprochen. In der Jury haben wir überlegt, was denn die Alternative wäre zur NATO. Es gab mehrere gewichtige Vorschläge für wahrhaft würdige Preisträgerinnen und Preisträger, Personen wie Organisationen. Entschieden haben wir uns gemeinsam für eine relativ kleine, nicht von vielen beachtete Organisation: connection e.V. Es war maßgeblich Rudi Friedrich, der als Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) die Organisation 1993 gründete. Als Geschäftsführer der DFG-VK Hessen erlebte er, wie US-Soldaten Hilfe suchten, die sich dem Einsatz im damaligen Golfkrieg entziehen wollten. Das war für ihn eine Schlüsselerfahrung mit Blick auf die Gründung von connection e.V. . Dass er letztes Jahr mit 62 Jahren plötzlich verstarb, war nicht nur für seine Familie, sondern auch für den Verein eine schwere Erschütterung. Ihm sei an dieser Stelle posthum gedankt. Der Verein bleibt aktiv, Gott sei Dank!

Connection e.V. steht ein für junge Männer – natürlich auch junge Frauen, die der Kriegsdienst aber selten zwangsweise trifft – die den Dienst in der Armee verweigern oder diesen Dienst desertieren wollen. Der Verein unterstützt Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus der Ukraine ebenso wie aus Russland und Belarus – aber auch aus Griechenland und der Türkei! In den Gremien der Vereinten Nationen tritt er ein für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung beispielsweise in Eritrea, wo gerade auch religiöse Gruppen verfolgt und die Religions- wie Gewissensfreiheit verletzt werden. Es geht in den Berichten von connection e.V. auch um Marokko oder Guinea-Bissau.

Drei Beispiele aus den Berichten von connection will ich nennen:

Ich denke an Nikita Swesdow (Zvezdov), der als russischer Deserteur dem Militärdienst entfliehen konnte, als ihm ein Einsatz in der Ukraine bevorstand. Ende 2025 schaffte er es über Armenien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien nach Deutschland. Seit Juli 2026 befindet er sich im Kirchenasyl in der Nähe von Aachen, um vor der Abschiebung nach Kroatien geschützt zu werden (Deutsche Welle, 19.7.26). Junge russischen Männer, die versuchen, dem Militärdienst zu entfliehen haben kaum eine Chance, ihr Land zu verlassen. Und wenn es ihnen gelingt, wird ihnen in Westeuropa in der Regel kein Asyl gewährt.

Auch Inan Mayis Aru kann genannt werden. Er hat in der Türkei den Kriegsdienst verweigert, wurde sieben Mal angeklagt, zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Er bleibt aber der Kriegsdienstverweigerung verpflichtet, schreibt er.

Drittes Beispiel: Yuval Green hat mit 200 anderen Reservistinnen und Reservisten als Israeli einen Brief gegen die Fortführung des Krieges in Gaza unterzeichnet. Er erklärt, es sei „an der Zeit, eine rote Linie gegen den Krieg zu ziehen“.

Und es gibt Menschen wie den ukrainischen Kriegsgegner Bogdan Syrotjuk, 27 Jahre alt. Am 10. August hat das Stadtbezirksgericht Perwomajsk Bogdan wegen „Hochverrats unter Kriegsrecht“ zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Damit komme ich zu einem ganz kurzen Exkurs zum Kirchenasyl, das werden Sie einer Altbischöfin zugestehen. Mein Kontakt zu connection e.V. ist entstanden, als solche Asylmöglichkeiten gesucht wurden. Kirchengemeinden überlegen sehr genau, ob sie einem Menschen diesen Status ermöglichen, denn eine solche Situation bedeutet eine hohe Belastung für sie. Auch ist klar, dass Kirchenasyl kein Aufenthaltsrecht begründet. Kirchen sind kein rechtsfreier Raum in unserem Land und wir erleben in letzter Zeit immer wieder, dass Abschiebungen auch aus kirchlichen Räumen erfolgen. Aber die Kirchengemeinden arbeiten in jedem Fall mit den Behörden zusammen, machen klar, wem bei ihnen Schutz gewährt wird, und reichen ein Härtefalldossier ein. In der Regel wird versucht, die sechs Monate Überstellungsfrist im Dublinsystem zu überschreiten. So wird ein Schutzraum geschaffen, um Zeit für eine intensive rechtliche Prüfung zu gewinnen. Es steht unseren Kirchen gut an, denke ich, das in einer Zeit der massiven Diskreditierung von Asylsuchenden zu tun.

Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht, das ist das zentrale Thema von connection e.V.. Und damit ist der Verein eine sehr gute Alternative zur NATO, die den Dienst an der Waffe als Normalität ansieht. Zudem tritt Connection energisch dafür ein, dass Kriegsdienstverweigerung und Desertation ein Asylgrund sind. Das sind beide in der EU nicht. Mit dem neuen GEAS-Verfahren werden alle Geflüchteten zurückgeführt, auch nach Russland. Dabei betont Connection, dass der Verein nicht bewerten will, ob ein Krieg nun „gerecht“ sei oder nicht. Ihm geht es darum, alle zu unterstützen, die nicht kämpfen wollen.

Ich kann das nur aus tiefstem Herzen befürworten! Für mich ist Kriegsdienstverweigerung schlicht und ergreifend ein Menschenrecht. Ja als Christin will ich sagen, dass Kriegsdienstverweigerung für mich aus Glaubensüberzeugung das deutlichere Zeichen ist. So hat es die Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR einst formuliert. Wo immer dieses Recht verletzt wird, Menschen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden, gilt es, einzugreifen, diese Menschen zu schützen. Dass in Deutschland die Verletzung dieses Menschenrechtes nicht als Asylgrund angesehen wird, halte ich für einen Skandal. Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Es geht eben nicht um Wehrpflicht, sondern um Kriegsdienst. Und in all den Jahren, in denen ich Präsidentin der KDV war, der Beratungsorganisationen für Kriegsdienstverweigerer, habe ich mich gefragt, warum unser Staat sich das Recht nimmt, das Gewissen derer zu prüfen, die den Kriegsdienst verweigern wollen, nicht aber das Gewissen derer, die ihn leisten wollen. Denn beide müssen doch ihr Gewissen prüfen. Und kann der Staat überhaupt das Gewissen eines Menschen prüfen? Wer wird eigentlich dazu von wem berufen, das zu tun? Wodurch sind diese Menschen qualifiziert? Denn das sehen wir bei den vielen Anträgen zur KDV, die jetzt durch die DFG-VK beraten werden: Es ist ungeheuer schwer, die Verweigerung des Kriegsdienstes mit 17, 18 Jahren durch das Gewissen zu begründen. Und wenn das schon, wie wir aktuell sehen, Abiturienten und Reservisten schwerfällt, wie viel schwerer fällt es denen, die etwa einen Hauptschulabschluss haben oder Migrationshintergrund, das so zu formulieren, dass die Gewissensprüfer es akzeptieren? Das ist wichtig, im Blick zu behalten, damit am Ende es nicht diejenigen sind, die aus einer privilegierten Situation kommen, die den Kriegsdienst verweigern und andere mit weniger Bildungschancen diejenigen sind, die ihn leisten müssen. Dabei ist in Umfragen interessant: Für eine neue Wehrpflicht votieren vor allem die Alten, nicht die Jungen!

Sie werden mir nachsehen, dass ich als lutherische Theologin kurz auf Martin Luther rekurriere. Der Ritter Assa von Kram fragte ihn, ob ein Christ Soldat sein könne. Er hatte viele Schlachten geschlagen – im wahrsten Sinne des Wortes – doch die Schlacht bei Frankenhausen hatte sein Gewissen geweckt. Luther veröffentlichte seine Überlegungen in der Schrift „Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können“. Zu Beginn der Geschichte des Christentums war klar: Nein! Ein Soldat konnte nicht einmal Mitglied der Kirche sein. Und manche Soldaten ließen sich deshalb erst nach ihrem Dienst taufen. Im Mittelalter sah die Kirche keinen Widerspruch mehr zwischen Christsein und Soldatsein. Luther befürwortete militärische Gewalt zur Herstellung von Recht. Aber er betonte auch das Recht auf die Verweigerung von Gehorsam, wenn das Gewissen in Spiel kommt. Da müsse der einzelne Christ entscheiden.

1950 hat die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen die Nürnberger Prinzipien formuliert. Sie gelten als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts. Wichtig ist: Wer eine Tat begeht, trägt dafür persönlich die strafrechtliche Schuld. Und eine Tat kann auch nicht durch staatliches Recht legitimiert werden, wenn sie nach Völkerrecht strafbar ist. Das heißt: Ein Soldat, eine Soldatin können sich nicht auf Befehlszwang berufen. Deserteure sind nach Völkerrecht demnach im Recht!

Die Deutsche Friedensgesellschaft tritt wie connection e.V. dafür ein, dass junge Männer aus der Ukraine und Russland, die den Kriegsdienst verweigern, in Deutschland politisches Asyl erhalten. Wenn Menschenrechte, dann für alle! In diesem Zusammenhang muss auch über Deserteure gesprochen werden. Nach Schätzungen ist bis zu 180.000 ukrainischen und etwa 150.000 russischen Männern die Flucht aus ihrer jeweiligen Armee gelungen. Bis zu zwei Millionen Ukrainer im so genannten wehrfähigen Alter sollen sich der Mobilisierung durch Flucht ins Ausland entzogen haben. Viele von ihnen befürchten, angesichts des Mangels an Reservisten in der Ukraine, keinen Schutz mehr vor Rekrutierung zu haben.

Desertieren aber hat in Deutschland einen negativen Klang. Erst 2002 wurden die Urteile der NS-Justiz gegen Wehrmachtsdeserteure und erst 2009 die Urteile wegen Desertion an der Front, namentlich „Kriegsverrat“, aufgehoben! In der Folge entstanden, beispielsweise in Hamburg, Denkmäler, die Deserteure würdigen und rehabilitieren.

Hier ist die Stadt Münster herausragend zu erwähnen! 1996 stimmte die Verwaltung „der Erteilung von Visa an solche Ausländer zu, die in ihrem Heimatland desertiert sind“! Es hieß in dem Beschluss, man sei auch gewillt, „die notwendigen finanziellen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Kosten der Wohnung sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit im notwendigen Rahmen aus Haushaltsmitteln der Stadt Münster“ bereitzustellen. Das nenne ich klares Engagement! Am 8. September 1999 wurden schließlich zwei Deserteure der jugoslawischen Armee tatsächlich nach Paragraf 30,1 des Ausländergesetzes hier in der Stadt aufgenommen.

Die Bundeswehr wirbt derzeit massiv für den Eintritt „in die Truppe“. Da ist eine sympathische junge Frau zu sehen, die betitelt wird: „Ich mach es für mich – und meine Leute“. Oder ein junger Mann: „Ich mach´s für mich und mein Zuhause.“ Darunter steht jeweils: „Wehrdienst machen, Frieden sichern. Weil du es kannst“. Es gibt Videoclips zu Kameradschaft, Leute, die für sich und ihr Viertel, für alle Frauen, alle ihrr Freunde zu Bundeswehr gehen sollen.

Ich finde das hochproblematisch. Wer einmal das Knochenhaus von Duomant, wo nahe Verdun die Knochen von 130.000 nicht zu identifizierenden deutschen und französischen Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg liegen, besucht hat und die herzzerreißenden Briefe der Soldaten liest, bekommt ein ganz anderes Bild. Mit Begeisterung waren die jungen Männer in den Krieg gezogen. Und dann schreiben sie: „Mutter, warum hast du mich geboren?“ Soldatsein ist kein Abenteuer! Und so befürworte ich ganz persönlich auch die „Schulstreiks gegen Wehrpflicht“. Meines Erachtens hat der Staat kein Recht zu so einem massiven Eingriff in das Leben junger Menschen.

Mit einem verpflichtenden Wehrdienst würde ja auch wieder ein Zivildienst ins Leben gerufen. Kurz bevor die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde, leisteten mehr junge Männer Zivildienst als Wehrdienst. Viele aber wurden gar nicht mehr gemustert, weil der Bedarf der Bundeswehr geringer geworden war. Die Wehrungerechtigkeit war enorm. Daher wurde 2010 die Dauer von Wehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Immer öfter wurde damals argumentiert, wegen der Bedeutung des Zivildienstes dürfte die Wehrpflicht nicht ausgesetzt werden. Ein absurdes Argument, denn den Zivildienst gab es ja nur aufgrund der Wehrpflicht. Zudem erklärten viele Einrichtungen, ein Zivildienst für sechs Monate mache keinen Sinn. Bis ein junger Mann eingearbeitet war, endete schon seine Zeit. Und wenn es in absehbarer Zeit eine Bedarfswehrpflicht geben sollte, ist die Frage, wie Gerechtigkeit entstehen soll mit Blick auf einen möglichen Dienst von Kriegsdienstverweigerern. Heißt das dann: Besser nicht verweigern, sondern wegducken, falls es zum berüchtigten Losverfahren kommt?

Heute plädieren viele für ein soziales Pflichtjahr junger Leute. Ich halte das für einen Irrweg. Wer will eine junge Frau oder einen jungen Mann mit 18 Jahren beispielsweise in einem Pflegeheim begleiten, der oder die überhaupt kein Engagement dafür zeigt, sondern vom Staat zwangsverpflichtet wird? Zudem: Was für ein Bürokratiemonster würde entstehen, wenn jedes Jahr gut 800.000 junge Leute in Einrichtungen vermittelt und begleitet werden müssten? Heute schon ist es so, dass das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von rund 50.000 jungen Leuten pro Jahr absolviert wird. Im Bundeshaushalt für 2025 wurden die Mittel für das FSJ und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) allerdings um 17 Millionen Euro gekürzt. Auch der Internationale Jugendfreiwilligendienst steht durch finanzielle Kürzungen auf der Kippe. Wie kann man ernsthaft für ein Pflichtjahr werben, wenn das freiwillige Jahr nicht mehr ausreichend finanziert wird? In den USA – die gewiss nicht in allem Vorbild sind – muss in vielen Bundesstaaten jedes Kind für das Schulzeugnis angeben, welchen ehrenamtlichen Dienst es in diesem Jahr geleistet hat. Das halte ich für sinnvoll, auch für unsere Demokratie: Nach und nach in eine Haltung hineinwachsen, in der selbstverständlich ist, dass ich einen Beitrag für unser Gemeinwesen leiste. So ein Jahr, das ich unter Zwang absolvieren muss, obwohl vielleicht gerade ganz anderes für mich ansteht, scheint mir eher kontraproduktiv. Ein Hineinwachsen in ehrenamtliches Engagement als Selbstverständlichkeit für Bürgerinnen und Bürger halte ich für wesentlich sinnvoller!

Das alles sind Themen, die connection e.V. betreffen. Vor allem aber geht es darum, junge Menschen zu schützen, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren wollen. Denn das ist ihr Menschenrecht. Diesen Schutz sollten sie erhalten, auch hier in Deutschland, ganz gleich, woher sie kommen, ob aus der Ukraine oder Russland, aus Belarus oder der Türkei. Es ist großartig, dass Connection sich für sie je einzeln engagiert. Danke dafür! Und Glückwunsch, ihr habt den ersten Alternativen Westfälischen Friedenspreis wahrhaftig verdient!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Einen Fernsehbericht des WDR findet ihr unter
https://www1.wdr.de/mediathek/video/nrw-video/alternativer-westfaelischer-friedenspreis-muenster-118.html

Soldat*in unter 18 Jahren? Never!

Auch 2026 wirbt die Bundeswehr um Minderjährige und bildet sie an der Waffe aus. 3.131 angehende Bundeswehrsoldaten waren laut Bundeswehr 2025 erst 17 Jahre alt. 12,5 Prozent der Rekrut*innen, erneut höher als in den Vorjahren und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung in 2011. Der Bundeswehr schnell den Rücken gekehrt haben im gleichen Jahr 638 Minderjährige, davon 100 Frauen.

Die Vereinten Nationen und zum Beispiel die Kinderkommission des Bundestages diese Praxis missbilligen, will das Verteidigungsministerium nicht auf die erst 17-jährigen zu verzichten. Dabei hat Deutschland das „Fakultativprotokoll“ der UN-Kinderrechtskonvention für ein Mindestalter von 18 Jahren unterzeichnet.

Für die Bundeswehr ist das kein Problem und Soldat ein ganz normaler Beruf: … „Die Bundeswehr stellt Soldatinnen und Soldaten mit frühestens 17 Jahren ein, jedoch ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. So ermöglicht die Bundeswehr jungen Menschen den frühzeitigen Berufseinstieg, ohne sie gegenüber anderen Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern zu benachteiligen, die vor dem 18. Geburtstag in ihre zivile Karriere starten. …. 17-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden nicht in Einsätze oder ähnliche Auslandsmissionen geschickt. Sie dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden. Zum Wachdienst in der Kaserne werden sie nicht eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch nicht ausgeschlossen werden kann. … Grundsätzlich ist auch der Einstieg in die Offizierlaufbahn mit 17 Jahren möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. …“ (nachlesbar unter www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/einstieg-17-lebensjahr)

Damit diese Praxis endet, arbeiten wir mit Kinderrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen in der Kampagne Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr! zusammen. https://unter18nie.de/

Die „neue“ Wehrpflicht verweigern!

Nach dem „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ werden junge Menschen mit einem Geburtsdatum ab dem 1.1.2008 für die Bundeswehr erfasst. Männer müssen einen Fragebogen ausfüllen und dabei auch eine Erklärung „zur Bereitschaft und Fähigkeit zu einer Wehrdienst­leistung“ abgeben, Personen anderen Geschlechts sind noch nicht zum Ausfüllen verpflichtet, werden aber geworben. Über den Umgang mit den Fragen und die Möglichkeit des persönlichen Protests informiert https://kdv.dfg-vk.de/bereitschaftserklarung/ ! Jede*r sollte sich überlegen, wie man Fragen beantwortet, wenn man sich nicht bei der Bundeswehr bewerben will. Gegen Männer, die auch die zweite (dann offiziell zugestellte) Aufforderung ignorieren oder nachweisbar falsche Angaben machen, kann u.a. ein Bußgeld fällig werden. Die Informationen der Bundeswehr findest Du unter: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen#section-6053472

Zur Aktualisierung kann die Bundeswehr die Daten erneut bis zum Ende des Jahres abrufen, in dem man 60 Jahre alt wird. Ab 1.7. 2027 sollen dann alle Männer ab Jahrgang 2008 gemustert werden. Auch ältere Jahrgänge (Männer der Jahrgänge 2001 bis 2007) sollen erfasst und “sukzessive gezielt angesprochen und über die Tätigkeit der Streitkräfte informiert werden“ und freiwillig ihre Bereitschaft erklären – ob und wann, ist offen. Derzeit ist keine Wehrpflicht für die seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 nicht erfassten Männer der Jahrgänge 1993 bis 2007 vorgesehen.

Während seit 2011 die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls Voraussetzung für das „Aufleben“ der Wehrpflicht (und dann auch des Zivildienstes) war, soll nun zusätzlich eine „Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“ angeordnet werden können, wenn der Personalbedarf der Bundeswehr nicht durch Freiwillige gedeckt werden kann. Zur Auswahl der Menschen, die dann einberufen werden, ist ein „Zufallsverfahren“ vorgesehen, das erst noch gesetzlich ausgestaltet werden muss. .

Wer (auch bereits früher) in einer Musterung als (militärisch) „nicht wehrdienstfähig“ erklärt und ausgemustert wurde / wird, ist nicht wehrpflichtig. Dann gibt es – weil das ‚Rechtsschutzbedürfnis‘ fehlt – auch kein Verfahren und keine Anerkennung als KDV’er. Wird der Antrag nicht zurückgezogen, wird er durch das zuständige Bundesamt wegen „Unzulässigkeit“ abgelehnt.

KDV nur für Männer?

Eine merkwürdige Angelegenheit! Ein Grundrecht, dass mensch nur nach behördlicher Prüfung bekommt. Und das man nur beantragen darf, wenn man nach der aktuellen Gesetzeslage im „Ernstfall“ wehrpflichtig ist. Ein Grundrecht – behandelt als Verwaltungssache und als beschränkte Ausnahme.

Artikel 12a des Grundgesetzes beschränkt die Verpflichtung zum Dienst in den Streitkräften auf „Männer“ und legt fest „Sie (die Frauen, Anmerkung des Verfassers) dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden“. Und schon vorher hat Artikel 4, Absatz 3 die Kriegsdienstverweigerung klar begrenzt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“.  Im Klartext bedeutet das, dass wir im Krieg alle eingeplant werden .. nur noch nicht als Soldat*innen. Das will eine ganze Reihe von Politiker*innen und Parteien ändern. Dafür brauchen sie eine 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat – noch gibt es diese nicht.

Weil Frauen (noch) nicht wehrdienstpflichtig sind, können sie nur verweigern, wenn sie (freiwillig) Soldatin waren / sind. Denn dann wären sie als Reservistinnen dienstverpflichtet. Und weil das Grundgesetz die Wehrpflicht auf Männer begrenzt, gilt das auch für Menschen „anderen Geschlechts“!

Immer häufiger wollen Frauen den Kriegsdienst verweigern – die ohnehin begrenzte Anerkennung als KDVer*in bleibt ihnen ohne vorherigen Dienst in der Bundeswehr verwehrt. Möglich ist das politische Engagement gegen den Kriegsdienst und die Vorbereitung der „Kriegsfähigkeit“. Wir laden dazu ein … Denn das ist verdammt nötig – für alle und auch für die anerkannten Kriegsdienstverweigerer!

Mehr Möglichkeiten NEIN zu sagen!

  • Nimm zum Beispiel Stellung gegen eine neue Wehrpflicht oder militärische Dienstpflicht unter https://ohnemich.dfg-vk.de/ oder
  • Gestalte online eine eigene Erklärung unter  #RefuseWar oder schreibe „Ich verweigere …   – Ich setze mich ein für …“. Wie das geht und warum? Das wird erklärt unter www.refusewar.org.
  • Du willst für den Frieden aktiv werden? Oder hast Fragen zur Verweigerung, benötigst Beratung oder Unterstützung? Melde Dich! Wir freuen uns! (DFG-VK) Landesverband Niedersachsen – Bremen nds-hb@dfg-vk.de Gruppe Bremen bremen@dfg-vk.de

Abschlusserklärung Verweigert!-Kongress

Der Verweigert!-Kongress hat am 11./12. April 2026 in Kassel zusammen mit vielen Kriegsdienstverweigerer*innen und Friedensorganisationen getagt. Die Abschlusserklärung des Kongresses hat folgenden Wortlaut:

1. Wir lehnen die Militarisierung der Gesellschaft ab. Immer mehr Waffen und immer mehr Soldat*innen sowie die Verankerung militärischer Logiken in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen machen uns nicht sicher. Im Gegenteil. Sie setzen eine Eskalations- und Rüstungsspirale in Kraft, die eine kriegerische Konfrontation wahrscheinlicher macht. Gleichzeitig gefährden die mit der massiven Aufrüstung direkt zusammenhängenden Sparmaßnahmen die soziale Sicherheit.

2. Das neue Wehrdienstgesetz ist ein wesentlicher Teil dieser umfassenden Militarisierung der Gesellschaft. Wir fordern die endgültige Abschaffung der Wehrpflicht und rufen dazu auf, jeglichen Kriegsdienst zu verweigern. Gleichzeitig bauen wir Unterstützungs- und Solidaritätsstrukturen auf und aus, die den Betroffenen bei der Verweigerung zur Seite stehen und sie unterstützen – von der fachlichen Beratung über politische Kampagnen bis zur finanziellen Unterstützung. Wir sind das Netzwerk der Verweigerung aller Formen von Kriegsdiensten, für Kriegsuntauglichkeit und Friedensfähigkeit.

3. Wenn junge Menschen bereits die Wehrerfassung boykottieren, kann es laut neuem Wehrdienstgesetz zu Bußgeldern kommen. Damit diese Bußgelder nicht von den Boykotteuren alleine getragen werden müssen, richten wir einen „Verweigern-Soli-Fonds“ ein, an den sich Boykotteure wenden können und der ihnen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Fonds hilft, die Bußgelder zu bezahlen. Diese Anti-Repressionsmaßnahme ist ein Teil unserer solidarischen Antwort auf einen Staat, der zunehmend auf Zwang und Militarisierung setzt. Deswegen starten wir hier und heute gemeinsam eine Crowdfunding-Kampagne, damit dieser Soli-Fonds möglichst gut finanziell ausgestattet ist und vielen Betroffenen helfen kann.

4. Wir solidarisieren uns mit den Kriegsdienstverweiger*innen, Totalverweiger*innen und Deserteur*innen in anderen Staaten, ganz besonders in Kriegsgebieten. Ihnen gebührt unser tiefster Respekt. Ihnen fühlen wir uns verbunden. Wir fordern ihre bedingungslose Aufnahme im Falle der Asylsuche.

5. Wir begreifen Verweigerung als etwas, das wir nicht ausschließlich auf den Kriegsdienst anwenden werden, sondern auf alle Mechanismen der Militarisierung der Gesellschaft. Wir verweigern uns der Militarisierung der Gesellschaft auch durch gemeinsame Aktionen. Deshalb rufen wir dazu auf, die folgenden bundesweiten Aktionen und Mobilisierungen zu unterstützen:

– den Schulstreik und weitere Aktionen am 8. Mai
– den Tag der Kriegsdienstverweigerung am 15. Mai
– die Aktionen des Klimagerechtigkeitsbündnisses Ende Gelände vom 28. – 30. Mai im Ruhrgebiet
– die Demos gegen die Stationierung von Mittelstreckenwaffen am 30. Mai in Wiesbaden und Grafenwöhr
– die Aktionstage gegen Waffenproduktion am 10. und 11. Juli in Berlin-Wedding
– das Rheinmetall-entwaffnen-Camp in Köln vom 1. – 6. September
– das Störmanöver gegen die NATO-Übung Red Storm Charly in Hamburg, das von Rheinmetall entwaffnen organisiert und vom 24. – 26. September stattfinden wird
– die „Erklärung für ein ziviles Gesundheitswesen. Menschen aus Gesundheitsberufen gegen die Militarisierung“ der IPPNW

Wir kämpfen für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung!

Wie steht es um das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung?

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben zum Thema „Schutz von Kriegsdienstverweigerern nach der Genfer Flüchtlingskonvention“ (AZ: WD 2 – 3000 – 069/23 vom 16. Oktober 2023 zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zusammengefasst:

„Völkerrechtslehre und -praxis anerkennen im Zusammenhang mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18 Abs. 1 IPbpR und Art. 9 Abs. 1 EMRK) zunehmend auch ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. 14 Gewissensgründe umfassen dabei auch religiöse, politische, moralische und ethische Überzeugungen. Der UNHCR geht davon aus, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewissensfreiheit vorliegt, wenn jemand wider sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen wird. 15 Die Verpflichtung zum Ableisten eines Ersatzdienstes stelle dabei keine Bestrafung dar. Staaten müssten ein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen garantieren und einen alternativen Dienst ermöglichen.“ https://www.bundestag.de/resource/blob/978500/94d56e2977c8654f420ef933f8bf25e9/WD-2-069-23-pdf.pdf

Klar ist damit leider noch nichts. Den gleichermaßen wird dort Recht von Staaten festgestellt, Kriegsdienst zu verlangen, wie darauf verwiesen, dass „der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) (..) die Annahme eines Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das in der EMRK nicht ausdrücklich verankert ist, zunächst ab(lehnte). Eine Änderung der Rechtsprechung erfolgte im Juli 2011 im Fall Bayatyan gegen Armenien, in welchem der Gerichtshof die Kriegsdienstverweigerung dem Schutzbereich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuordnete. Dabei wies der EGMR auf die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der internationalen Praxis hin.16 Nach Auffassung des EGMR stellt die Verpflichtung zu einem Kriegsdienst, welcher den Überzeugungen des Verpflichteten widerspricht, einen Eingriff in dessen Freiheit dar, seinen Überzeugungen entsprechend zu handeln (sog. forum externum). Dieser Eingriff sei allerdings gem. Art. 9 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er gesetzlich vorgesehen ist, ein legitimes Ziel verfolgt und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.“

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, beschränkt auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe, kann und wird so politisch eingeschränkt. Während ab den 1990‘ern eine Reihe von Staaten die Dienstpflicht abschafften oder wie Deutschland aussetzten, setzen viele Länder wieder auf Zwangsrekrutierung. Oder sie diskutieren wie deutsche Politiker die Wiedereinführung der Wehrpflicht und deren Ausdehnung auf Frauen mit oder im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht.

Wir lehnen diese Pläne ab, die im Zusammenhang mit der Forderung, dass Deutschland „kriegstüchtig“ werden soll, statt Frieden Krieg vorbereiten!

Das von von Staaten und internationalen Organisationen anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist schon vom Konzept her nur ein Ausnahmerecht für Menschen, denen Staat und Militär das Recht auf Militärdienstverweigerung zugestehen, verbunden mit Gewissensprüfung und verbunden mit der Strafe, einen Ersatzdienst leisten zu müssen. Das ist weit entfernt von einem Menschenrecht für alle, unabhängig von Gesinnung und Charakter und ohne Strafen für die Wahrnehmung des Rechts.

Wir sind für Frieden und die Rechte auf Leben und Freiheit. Deshalb fordern wir aus friedenspolitischer und menschenrechtlicher Überzeugung das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung.

2004/35. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

E/CN.4/Res/2004/35 Vereinte Nationen – Wirtschafts- und Sozialrat

Die Menschenrechtskommission,
eingedenk dessen, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte anerkannt wird, dass jedermann das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden,

unter Hinweis auf alle ihre früheren Resolutionen zu dieser Frage, insbesondere Resolution 1998/77 vom 22. April 1998, in der die Kommission das Recht eines jeden Menschen anerkannte, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie in der Allgemeinen Bemerkung 22 des Menschenrechtsausschusses niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern,

1. nimmt Kenntnis von der im Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte enthaltenen Zusammenstellung und Analyse der besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Rechts eines jeden Menschen, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern, sowie im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Möglichkeiten des Ersatzdienstes (E/CN.4/2004/55);

2. dankt den Regierungen und den sonstigen Stellen, die Material zu diesem Bericht beigetragen haben;

3. fordert die Staaten auf, soweit noch nicht geschehen, ihre derzeitigen Rechtsvorschriften und Praktiken im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Lichte ihrer Resolution 1998/77 vom 22. April 1998 und unter Berücksichtigung der in dem Bericht enthaltenen Information zu überprüfen;

4. legt den Staaten nahe, zu erwägen, im Rahmen der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit denjenigen, die aus Gewissensgründen die Leistung des Wehrdienstes verweigert haben, in Recht und Praxis Amnestie und die Wiederherstellung ihrer Rechte zu gewähren und für die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen Sorge zu tragen;

5. ersucht das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, unter Heranziehung aller geeigneten Quellen einen analytischen Bericht mit zusätzlichen Informationen über die besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen zu erstellen und diesen Bericht der Kommission auf ihrer zweiundsechzigsten Tagung unter demselben Tagesordnungspunkt vorzulegen.

55. Sitzung, 19. April 2004 [Ohne Abstimmung verabschiedet. Siehe Kap. XI.]

Kein Militär in Schulen!

Die Bundesregierung will die Werbung der Bundeswehr in Schulen stärken. Wir sagen: Bildung muss den Menschen und dem Frieden dienen – nicht einem Konzept von Krieg und Zerstörung!

„Im Zug der von der Bundesregierung ausgerufenen militärischen ‚Zeitenwende‘ wird nun eine massive Militarisierung des Bildungssektors eingeläutet“, warnt Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Nach Plänen der Bundesbildungsministerin sollten Jugendoffiziere der Bundeswehr noch häufiger an Schulen kommen und dort für „ein unverkrampftes Verhältnis zur Bundeswehr“ sorgen.

Ziel ist, junge Menschen mit Technik, Sport, Kameradschaft, Abenteuer und beruflichen Chancen zu begeistern und für den Dienst an der Waffe zu werben. Für neue Einheiten und neue Ziele will die Bundeswehr im Zuge der Erhöhung des Militäretats und des 100 Milliarden-Pakets mehr Soldaten.

Jugendoffiziere haben bereits 2022 über 4.300 Vortragsveranstaltungen abgehalten und dabei über 100.000 Schüler*innen erreicht. Gerade Schulbesuche von Soldat*innen seien kritisch, erklärt der Schulze von Glaßer, der bereits mehrere Bücher über Militärwerbung veröffentlicht hat: „Schulen sind dazu verpflichtet Sicherheitspolitik im Unterricht kontrovers darzustellen – Schülerinnen und Schüler dürfen nicht indoktriniert werden.“ Die Leitlinien für die politische Bildung in Deutschland sei der so genannte „Beutelsbacher-Konsens“: „Wenn jemand von der Bundeswehr an Schulen kommt, muss auch eine Gegenposition vertreten sein – im Gegensatz zu den bundesweit 90 hauptamtlichen und 300 nebenamtlichen Jugendoffizieren hat die ‚Friedensbewegung‘ kaum hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die allermeisten Friedensbewegten sind rein ehrenamtlich aktiv“.

Frieden und gewaltfreie Konfliktlösung sind Ziel vieler Schulgesetze – im Gegensatz dazu ist der Auftrag der Bundeswehr, Konflikte durch Anwendung von Gewalt auszutragen. Friedliche und gewaltfreie Konfliktlösung sind nicht im Programm der Jugendoffiziere der Bundeswehr.

Wir fordern die Aufkündigung der Kooperationsabkommen, ein Ende der Bundeswehr-Werbung an Schulen und die Auflösung der Einheit der Jugendoffiziere!

Die Bundeswehr beklagt, nicht von Bremer Schulen eingeladen zu werden, will dies ändern und verweist auf „positive“ Entwicklungen der Besuche in Niedersachsen. Wenn die Bundeswehr in Schulen wirbt, stehen wir (im Rahmen unserer ehrenamtlichen Möglichkeiten) trotz unserer Kritik und Ablehnung für Diskussionen zur Verfügung. nds-hb@dfg-vk.de

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