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Landesverband Niedersachen-Bremen der DFG-VK

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Kriegsdienste verweigern

Verfahren & Beratung nach Artikel 4,3 GG

Soldat unter 18 Jahren? Never!

KDV ist ein Menschen-recht!

Beratung für KDV’er anderer Länder

Kein Militär in Schulen!

Nein zu Zwangs-Diensten!

KDV – BERATUNG

Weil immer mehr Leute Beratung brauchen, „bauen“ wir unsere Beratung aus. Deshalb findet ihr hier neue Email-Adressen und in einigen Städten bald auch Beratungstermine vor Ort.

  • kdv-braunschweig@dfg-vk.de
  • kdv-bremen@dfg-vk.de 
  • kdv-hannover@dfg-vk.de
  • kdv-lueneburg@dfg-vk.de 
  • kdv-wendland@dfg-vk.de 

Noch keine Stadt in eurer Nähe dabei? Dann wendet euch an kdv-nds-hb@dfg-vk.de

Die bisherigen Emailadressen funktionieren natürlich auch noch

 

Am 15. Mai 2025, dem INTERNATIONALEN TAG DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG startete die Social Media – Initiative für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Europa

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Mehrere Organisationen weltweit planen Initiativen, um dieses Menschenrecht zu unterstützen und sich mit denjenigen zu solidarisieren, die das Töten und den Einsatz in Kriegen verweigern und deshalb verfolgt, kriminalisiert und inhaftiert werden.

Die unterzeichnenden Organisationen, die auch auf europäischer Ebene aktiv sind, richten heute einen Appell insbesondere an die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europarates das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu schützen und vollständig umzusetzen, welches in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) als Teil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit enthalten ist.

Dieses Recht ist auch in mehreren anderen internationalen und regionalen Menschenrechtschartas verankert. Auf europäischer Ebene ist unter anderem Folgendes zu nennen:

  • Art. 9 der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK);
  • Art. 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;
  • Empfehlung No. R (87) 8 des Ministerkomitee des Europarates;
  • Empfehlung 1518 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates;
  • De Gucht Resolution des Europäischen Parlaments3;
  • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Teil des Artikels 9 der EMRK geschützt ist.

Wir fordern Europa auf, dieses Menschenrecht in vollem Umfang umzusetzen und diejenigen zu schützen, die den Militärdienst in ihren eigenen Ländern verweigern und aufgrund von Verfolgung Schutz in europäischen Ländern suchen.

Am 16. Februar 2023 forderte das EU-Parlament in der Entschließung „Ein Jahr nach dem Beginn von Russlands Invasion in und Angriffskrieg gegen die Ukraine“, dass die Mitgliedstaaten Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen, die aus Belarus, Russland und der besetzten Ukraine fliehen, Schutz gewähren. Dies ist jedoch in den meisten Mitgliedstaaten nicht gewährleistet.

Europa hat die Grausamkeiten des Krieges erlebt und sollte klar Stellung beziehen, um diejenigen zu schützen, die Krieg ablehnen und sich unermüdlich für den Frieden einsetzen, um jeden Krieg zu beenden.

Wir erinnern auch an die weiter laufende #ObjectWarCampaign die sich für den Schutz all derjenigen einsetzt, die sich einer Beteiligung am Krieg verweigern – insbesondere in Russland, Belarus und Ukraine und an die weltweite Initiative #RefuseWar um wo auch immer gemeinsam für Frieden einzutreten und den Krieg zu verweigern.

Anlässlich des diesjährigen Internationalen Tages am 15. Mai starten wir eine auf Europa ausgerichtete Social-Media-Initiative, um über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu informieren und zu sensibilisieren.

Wir haben Beiträge und Bildmaterial mit Zeugnissen von Kriegsdienstverweiger*innen aus verschiedenen Ländern wie Israel, Russland, Türkei … vorbereitet. [Social Media sind hier erhältlich].

Wir laden alle Menschen und Gruppen ein, sich zu beteiligen und sich für das Recht einzusetzen, das Töten zu verweigern!

14. Mai 2025 (In alphabetischer Reihenfolge)

  • Connection e.V. – https://www.connection-ev.org/
  • European Bureau for Conscientious Objection – https://www.ebco-beoc.org/
  • Pax Christi International – https://www.paxchristi.net/international/eng/index.php
  • Quaker Council for European Affairs – https://www.qcea.org/
  • Un ponte per – https://unponteper.org/
  • War Resisters International – https://wri-irg.org/en

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. ist Mitglied der War Resisters International

Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes / Verfahren und Beratung

KDV und DFG-VK aktuell in den Medien https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-kriegsdienst-verweigern-beratung-100.html

Alle Bürger*innen (*) der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Auch wenn die Wehrpflicht noch seit 2011 ausgesetzt ist, kann sie jederzeit reaktiviert werden. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (kurz KDV) gilt unabhängig von der Wehrpflicht. Und: Die Wiedereinführung wird vorbereitet!

(*) Das Verfahren wird jedoch nur durchgeführt, wenn eine Einberufung zum Kriegsdienst möglich ist. Mehr dazu weiter unten!

DAS KDV – VERFAHREN

„Ungediente“ (so der Begriff der Bundeswehr) können nur verweigern, wenn sie für die Verwendung bei der Bundeswehr „tauglich“ gemustert wurden. Da heißt es überlegen, ob man sich freiwillig „tauglich mustern“ lassen will und sich VOR der Antragstellung beraten lassen! (*) Mehr unter https://kdv.dfg-vk.de/

Das Verfahren wird bisher nur für Männer durchgeführt, die zum Kriegsdienst mit der Waffe verpflichtet werden können. Hier kommen die Informationen zum Verfahren auch für Berufs- und Zeitsol-dat*innen, Reservist*innen (dann können auch Frauen verweigern!) und freiwillig Wehrdienstleistende …

Anträge auf Anerkennung als KDV’er*in aus Gewissensgründen werden bei den Karrierecentern der Bundeswehr gestellt. Wurde man tauglich gemustert (oder war man bei der Bundeswehr), sendet die Bundeswehr den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das Verfahren dauert zur Zeit mehrere Monate.

Zum Antrag gehören die persönliche Begründung und ein Lebenslauf. Die Gründe der KDV, die persönliche Auseinandersetzung mit dem Krieg und die Entwicklung der Gewissensentscheidung müssen nachvoll­ziehbar dargestellt werden.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erkennt die Berechtigung der KDV an, wenn

  • der Antrag mit Begründung und tabellarischem Lebenslauf vollständig ist und persönlich formuliert wurde,
  • die dargelegten Gründe und die Gewissensentwicklung geeignet sind, das Recht auf KDV zu begründen,
  • die Begründung nachvollziehbar und glaubwürdig ist und aus dem Lebenslauf oder bekannten Tatsachen keine Zweifel entstehen

Lehnt das Bundesamt den Antrag ab, kann schriftlich widersprochen werden. Der Widerspruch ist zu begründen. Wird auch der abgelehnt, kann dagegen beim Verwaltungsgericht geklagt werden.

Auch Reservist*innen und Berufssoldat*innen können vor Ende des (in der Regel) 60. Lebensjahres den Kriegsdienst verweigern. Das Verfahren ist für alle „gleich“, die Darstellung der Gewissensumkehr aber besonders wichtig.

AKTIVE SOLDATEN

KDV-Anträge werden nicht auf dem Dienstweg gestellt, sondern über die Karrierecenter der Bundeswehr. Der Antrag sollte erst nach ausführlicher Beratung gestellt werden. Hier gelten besonderes hohe Anforderungen an die Darlegung der Gewissensentwicklung und -entscheidung. Nach der Antragstellung gelten besondere Dienstregeln. Bei diesen Verfahren ist immer eine anwaltliche Beratung sinnvoll (*) Die Bundeswehr fordert zum Beispiel ggf. Ausbildungskosten zurück.

Wir beraten Dich bei Deiner Entscheidungsfindung! Kontakt für Bremen unter bremen@dfg-vk.de, für Niedersachsen unter nds-hb@dfg-vk.de Wir vergrößern unser Beraternetz und schaffen zusätzliche Kontakte in den Regionen Hannover, Braunschweig und Oldenburg

Auch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung (EAK) https://www.eak-online.de/ berät Euch.

(*) Eine juristische Beratung im Einzelfall ist Rechtsanwälten vorbehalten .

Soldat*in unter 18 Jahren? Never!

Auch 2025 wirbt die Bundeswehr um Minderjährige und bildet sie an der Waffe aus. 2023 waren es fast 2000. Obwohl die Vereinten Nationen und zum Beispiel die Kinderkommission des Bundestages diese Praxis missbilligen, weigert sich das Verteidigungsministerium auf die erst 17-jähri-gen Rekrut*innen zu verzichten.

Damit diese Praxis endet, arbeiten wir mit Kinderrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen in der Kampagne Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr! zusammen. https://unter18nie.de/

Wir kämpfen für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung!

Wie steht es um das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung?

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben zum Thema „Schutz von Kriegsdienstverweigerern nach der Genfer Flüchtlingskonvention“ (AZ: WD 2 – 3000 – 069/23 vom 16. Oktober 2023 zum Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung zusammengefasst:

„Völkerrechtslehre und -praxis anerkennen im Zusammenhang mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 18 Abs. 1 IPbpR und Art. 9 Abs. 1 EMRK) zunehmend auch ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. 14 Gewissensgründe umfassen dabei auch religiöse, politische, moralische und ethische Überzeugungen. Der UNHCR geht davon aus, dass ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewissensfreiheit vorliegt, wenn jemand wider sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen wird. 15 Die Verpflichtung zum Ableisten eines Ersatzdienstes stelle dabei keine Bestrafung dar. Staaten müssten ein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen garantieren und einen alternativen Dienst ermöglichen.“ https://www.bundestag.de/resource/blob/978500/94d56e2977c8654f420ef933f8bf25e9/WD-2-069-23-pdf.pdf

Klar ist damit leider noch nichts. Den gleichermaßen wird dort Recht von Staaten festgestellt, Kriegsdienst zu verlangen, wie darauf verwiesen, dass „der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) (..) die Annahme eines Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, das in der EMRK nicht ausdrücklich verankert ist, zunächst ab(lehnte). Eine Änderung der Rechtsprechung erfolgte im Juli 2011 im Fall Bayatyan gegen Armenien, in welchem der Gerichtshof die Kriegsdienstverweigerung dem Schutzbereich der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zuordnete. Dabei wies der EGMR auf die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in der internationalen Praxis hin.16 Nach Auffassung des EGMR stellt die Verpflichtung zu einem Kriegsdienst, welcher den Überzeugungen des Verpflichteten widerspricht, einen Eingriff in dessen Freiheit dar, seinen Überzeugungen entsprechend zu handeln (sog. forum externum). Dieser Eingriff sei allerdings gem. Art. 9 Abs. 2 EMRK gerechtfertigt, wenn er gesetzlich vorgesehen ist, ein legitimes Ziel verfolgt und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist.“

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, beschränkt auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe, kann und wird so politisch eingeschränkt. Während ab den 1990‘ern eine Reihe von Staaten die Dienstpflicht abschafften oder wie Deutschland aussetzten, setzen viele Länder wieder auf Zwangsrekrutierung. Oder sie diskutieren wie deutsche Politiker die Wiedereinführung der Wehrpflicht und deren Ausdehnung auf Frauen mit oder im Rahmen einer allgemeinen Dienstpflicht.

Wir lehnen diese Pläne ab, die im Zusammenhang mit der Forderung, dass Deutschland „kriegstüchtig“ werden soll, statt Frieden Krieg vorbereiten!

Das von von Staaten und internationalen Organisationen anerkannte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist schon vom Konzept her nur ein Ausnahmerecht für Menschen, denen Staat und Militär das Recht auf Militärdienstverweigerung zugestehen, verbunden mit Gewissensprüfung und verbunden mit der Strafe, einen Ersatzdienst leisten zu müssen. Das ist weit entfernt von einem Menschenrecht für alle, unabhängig von Gesinnung und Charakter und ohne Strafen für die Wahrnehmung des Rechts.

Wir sind für Frieden und die Rechte auf Leben und Freiheit. Deshalb fordern wir aus friedenspolitischer und menschenrechtlicher Überzeugung das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung.

2004/35. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen

E/CN.4/Res/2004/35 Vereinte Nationen – Wirtschafts- und Sozialrat

Die Menschenrechtskommission,
eingedenk dessen, dass in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte anerkannt wird, dass jedermann das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat sowie das Recht, nicht diskriminiert zu werden,

unter Hinweis auf alle ihre früheren Resolutionen zu dieser Frage, insbesondere Resolution 1998/77 vom 22. April 1998, in der die Kommission das Recht eines jeden Menschen anerkannte, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie in der Allgemeinen Bemerkung 22 des Menschenrechtsausschusses niedergelegt ist, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern,

1. nimmt Kenntnis von der im Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte enthaltenen Zusammenstellung und Analyse der besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Anerkennung des Rechts eines jeden Menschen, im Rahmen der legitimen Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern, sowie im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Möglichkeiten des Ersatzdienstes (E/CN.4/2004/55);

2. dankt den Regierungen und den sonstigen Stellen, die Material zu diesem Bericht beigetragen haben;

3. fordert die Staaten auf, soweit noch nicht geschehen, ihre derzeitigen Rechtsvorschriften und Praktiken im Zusammenhang mit der Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Lichte ihrer Resolution 1998/77 vom 22. April 1998 und unter Berücksichtigung der in dem Bericht enthaltenen Information zu überprüfen;

4. legt den Staaten nahe, zu erwägen, im Rahmen der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit denjenigen, die aus Gewissensgründen die Leistung des Wehrdienstes verweigert haben, in Recht und Praxis Amnestie und die Wiederherstellung ihrer Rechte zu gewähren und für die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen Sorge zu tragen;

5. ersucht das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, unter Heranziehung aller geeigneten Quellen einen analytischen Bericht mit zusätzlichen Informationen über die besten Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen zu erstellen und diesen Bericht der Kommission auf ihrer zweiundsechzigsten Tagung unter demselben Tagesordnungspunkt vorzulegen.

55. Sitzung, 19. April 2004 [Ohne Abstimmung verabschiedet. Siehe Kap. XI.]

Beratung für KDV’er aus anderen Ländern

KDV’er*innen anderer Länder können uns ebenfalls ansprechen! Wir fordern Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus, Ukraine, Israel und allen anderen Staaten, die das Recht der Kriegsdienstverweigerung missachten oder einschränken.

Es gilt die Menschen zu unterstützen, die sich für ein Nein zum Töten und gegen den Krieg entschieden haben. Russland, Belarus und die Ukraine haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung stark einge­schränkt. Die Ukraine fordert die Rückkehr Geflüchteter. Auch in Israel wurden die Rechte beschnitten. Männern und Frauen, die den Dienst an der Waffe verweigern, drohen Sanktionen oder strafrechtliche Verfolgung. Mehr dazu unter https://www.connection-ev.org/

Kein Militär in Schulen!

Die Bundesregierung will die Werbung der Bundeswehr in Schulen stärken. Wir sagen: Bildung muss den Menschen und dem Frieden dienen – nicht einem Konzept von Krieg und Zerstörung!

„Im Zug der von der Bundesregierung ausgerufenen militärischen ‚Zeitenwende‘ wird nun eine massive Militarisierung des Bildungssektors eingeläutet“, warnt Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der DFG-VK. Nach Plänen der Bundesbildungsministerin sollten Jugendoffiziere der Bundeswehr noch häufiger an Schulen kommen und dort für „ein unverkrampftes Verhältnis zur Bundeswehr“ sorgen.

Ziel ist, junge Menschen mit Technik, Sport, Kameradschaft, Abenteuer und beruflichen Chancen zu begeistern und für den Dienst an der Waffe zu werben. Für neue Einheiten und neue Ziele will die Bundeswehr im Zuge der Erhöhung des Militäretats und des 100 Milliarden-Pakets mehr Soldaten.

Jugendoffiziere haben bereits 2022 über 4.300 Vortragsveranstaltungen abgehalten und dabei über 100.000 Schüler*innen erreicht. Gerade Schulbesuche von Soldat*innen seien kritisch, erklärt der Schulze von Glaßer, der bereits mehrere Bücher über Militärwerbung veröffentlicht hat: „Schulen sind dazu verpflichtet Sicherheitspolitik im Unterricht kontrovers darzustellen – Schülerinnen und Schüler dürfen nicht indoktriniert werden.“ Die Leitlinien für die politische Bildung in Deutschland sei der so genannte „Beutelsbacher-Konsens“: „Wenn jemand von der Bundeswehr an Schulen kommt, muss auch eine Gegenposition vertreten sein – im Gegensatz zu den bundesweit 90 hauptamtlichen und 300 nebenamtlichen Jugendoffizieren hat die ‚Friedensbewegung‘ kaum hauptamtliche Mitarbeiter*innen, die allermeisten Friedensbewegten sind rein ehrenamtlich aktiv“.

Frieden und gewaltfreie Konfliktlösung sind Ziel vieler Schulgesetze – im Gegensatz dazu ist der Auftrag der Bundeswehr, Konflikte durch Anwendung von Gewalt auszutragen. Friedliche und gewaltfreie Konfliktlösung sind nicht im Programm der Jugendoffiziere der Bundeswehr.

Wir fordern die Aufkündigung der Kooperationsabkommen, ein Ende der Bundeswehr-Werbung an Schulen und die Auflösung der Einheit der Jugendoffiziere!

Die Bundeswehr beklagt, nicht von Bremer Schulen eingeladen zu werden, will dies ändern und verweist auf „positive“ Entwicklungen der Besuche in Niedersachsen. Wenn die Bundeswehr in Schulen wirbt, stehen wir (im Rahmen unserer ehrenamtlichen Möglichkeiten) trotz unserer Kritik und Ablehnung für Diskussionen zur Verfügung. nds-hb@dfg-vk.de

Wir sagen NEIN!

  • Mehr Möglichkeiten NEIN zu sagen
  • Nimm zum Beispiel Stellung gegen eine neue Wehrpflicht oder militärische Dienstpflicht unter https://ohnemich.dfg-vk.de/ oder
  • Gestalte online eine eigene Erklärung unter  #RefuseWar oder schreibe „Ich verweigere …   – Ich setze mich ein für …“. Wie das geht und warum? Das wird erklärt unter www.refusewar.org.
  • Du willst für den Frieden aktiv werden? Oder hast Fragen zur Verweigerung, benötigst Beratung oder Unterstützung? Melde Dich! Wir freuen uns! (DFG-VK) Landesverband Niedersachsen – Bremen nds-hb@dfg-vk.de Gruppe Bremen bremen@dfg-vk.de

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